B L I N D L E I S T U N G E N I N D E R A N T R I E B S T E C H N I K
Moderne Antriebsmaschinen werden heute weitgehend als Asynchronmaschinen ausgeführt.
Die abgegebene mechanische Leistung an der Welle dieser Maschine steht in direktem Zusammenhang zur elektrisch aufgenommenen Wirkleistung aus dem Netz des Energieversorgers.
Neben der Wirkleistung werden von der Maschine jedoch aus dem speisenden Netz auch sogenannte Blindleistungen aufgenommen, die zur Magnetisierung erforderlich sind.
Die geometrische Summe aus Wirkleistung und Blindleistung wird als Scheinleistung bezeichnet. Der aus der Scheinleistung resultierende Scheinstrom ist ein Maß für die Belastung von Leitungen, Schaltgeräten und Transformatoren.
F O R D E R U N G E N D E R E N E R G I E V E R S O R G E R
Die Energieversorgungsunternehmen errichten ihre Netze bedarfsgerecht und unter wirtschaftlichen Aspekten, d.h. das Verhältnis zwischen Netzaufwand und verrechneter
Energie ist ein nicht unbedeutendes Mass für die Effektivität des Versorgers.
Die Netzzusatzbelastung durch induktive Blindströme von Antriebsmaschinen kann erheblich sein und muß vom Energieversorger berücksichtigt werden. In grossen Verbraucheranlagen erfolgt deshalb neben der Messung der Wirkarbeit (Wirkleistung x Zeiteinheit) zusätzlich die Messung der Blindarbeit (Blindleistung x Zeiteinheit). Die Energieversorger setzen nun eine zulässige Obergrenze von 50% Blindarbeit in bezug auf die aufgenommene Wirkarbeit fest. Wird diese Obergrenze der Blindarbeit überschritten, stellt der Energieversorger dem Kunden diese entsprechend dem Energieliefervertrag in Rechnung.
Z U S A T Z B E L A S T U N G I M K U N D E N N E T Z
Die induktiven Blindströme von Antriebsmaschinen führen im Kundenbereich gleichermassen wie bei den Energieversorgern zu einer zusätzlichen Belastung der Energieverteilanlage und Umspannung. Auch hier sollten wirtschaftliche Betrachtungen massgeblich an der Auslegung der Anlage beteiligt sein.
B L I N D L E I S T U N G S K O M P E N S A T I O N S A N L A G E N
Induktive Blindleistungen von Antriebsmaschinen können gegenüber dem speisenden Netz durch Blindleistungskompensationsanlagen reduziert werden.
Die Blindleistungskompensationsanlagen bestehen in den meisten Fällen aus Kondensatoren und zugehörigen Schalt- und Schutzgeräten.
Die Kondensatoren setzen der induktiven Blindleistung der Antriebe eine kapazitve Blindleistung entgegen, die geometrisch betrachtet zu einer Verkleinerung der resultierenden Blindleistung für das Gesamtnetz führt.
E R G E B I S N A C H B L I N D L E I S T U N G S K O M P E N S A T I O N
Energieleitungen, Schaltgeräte und Transformatoren in der Kundenanlage werden z.T. erheblich geringer belastet.
Anlagen, die vor einer Kompensationsmassnahme im Grenzlastbereich betrieben wurden, verfügen ggf. wieder über eine Ausbaureserve. Der Neubau von Trafostationen und Leitungsstrecken kann in vielen Fällen vermieden werden.
Verlustleistungen im Anlagenverteilnetz werden reduziert. Diese Verlustleistungen sind Wirkleistungen, die gegenüber dem Energieversorger abgerechnet werden müssen und für den Betreiber nicht unerhebliche Kosten verursachen.
Zusatzkosten durch Bezug von Blindleistung beim Energieversorger werden unterbunden.
P L A N U N G U N D A U S F Ü H R U N G
Die Planung und Ausführung einer Blindleistungskompensationsanlage erfordert eine sorgfältige Recherche im Anlagennetz. Wir verfügen über das erforderliche Wissen und die notwendigen Messinstrumente zur bedarfsgerechten Lieferung und Installation einer Blindleistungskompensationsanlage.